Mindestanforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an Sonographiegeräte:

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PDF-Format Mindestanforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an Sonographiegeräte
(Größe ca. 500 kB; Quelle: Kassenärztliche Vereinigung (KV))


 

Gesetzliche Grundlage:


 

Apparative Mindestanforderung:


 

Nachweis zur Erfüllung der Mindestanforderungen:


 

Übergangsreglung:

Achtung!

Mehr als 10.000 Ultraschallsysteme werden ab 01.04.2013 nicht mehr im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung zugelassen sein.

Für die Hersteller wird dies eine große Herausforderung werden in so kurzer Zeit so viele Systeme zu ersetzen.

Um zu gewährleisten, dass Sie pünktlich zum 01.04.2013 mit Ihrem neuen Sonographiesystem arbeiten können und dieses auch von der kassenärztlichen Vereinigung zugelassen worden ist, raten wir Ihnen sich rechtzeitig mit der Neuanschaffung eines Ultraschallsystems zu befassen.

Eine kompetente und umfassende Beratung zu diesem Thema können Sie bei HMT - Herrmann Medizintechnik GmbH in Anspruch nehmen.

Besuchen Sie uns in unserem Sono-Zentrum in Radebeul und testen sowie vergleichen Sie neue- und gebrauchte Ultraschallsysteme unterschiedlicher Hersteller und Klassen.

Hinsichtlich Ihres Geräte-Anspruchs, Finanzierung sowie Service bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.

Sie sind herzlich eingeladen!